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   VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 CS 15.2603   

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https://dejure.org/2015,40095
VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 CS 15.2603 (https://dejure.org/2015,40095)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2015 - 10 CS 15.2603 (https://dejure.org/2015,40095)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 10 CS 15.2603 (https://dejure.org/2015,40095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versammlungsverbot wegen rechtsmissbräulicher Daueranmeldung für die wöchentliche Durchführung einer Versammlung unter dem Thema DIE RECHTE - gegen Behördenwillkür und für die Deutsche Volksgemeinschaft!

  • rewis.io

    Versammlungsanzeige auf Vorrat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versammlungsverbot wegen rechtsmissbräulicher Daueranmeldung für die wöchentliche Durchführung einer Versammlung unter dem Thema DIE RECHTE - gegen Behördenwillkür und für die Deutsche Volksgemeinschaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 339
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 09.11.2015 - 10 CS 15.2437

    Versammlung, Zeitliche Verlegung, Pegida-Versammlung, Gefahrenprognose, 9

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 CS 15.2603
    Hintergrund für die Einführung der Zwei-Jahres-Frist war im Übrigen gerade" "grundlos frühzeitigen Versammlungsanzeigen entgegenzuwirken"" um damit "unnötigen Verwaltungsaufwand bei den Versammlungsbehörden" zu vermeiden helfen, solange nicht feststeht, ob die Versammlung überhaupt durchgeführt werden soll (so die Gesetzesbegründung, LT-Drucks. 15/10181 v. 11.3.2008" S. 19; vgl. Merk in Wächtler/Heinhold/Merk, a. a. O., Art. 13 Rn. 16, 17; Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, 16. Aufl. 2011, § 14 Rn. 8; vom Senat bislang nicht entschieden für die Pegida-Montagsversammlungen: vgl. BayVGH, B. v. 9.11.2015 - 10 CS 15.2437 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2020 - 1 S 101.20

    Versammlungsrecht: Vorbeugendes Verbot einer Versammlung gegen Coronamaßnahmen;

    Das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters nach Art. 8 Abs. 1 GG zur Auswahl des Versammlungsorts und zur Bestimmung der sonstigen Modalitäten enthebt ihn nicht von der Obliegenheit, in der Anmeldung hierzu konkrete Angaben zu machen (vgl. zur Darlegungslast im {verfassungs}gerichtlichen Eilverfahren: BVerfG, Ablehnung einer einstweiligen Anordnung vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1004/20 - juris Rn. 6; zur sog. Vorratsanmeldung: siehe u.a. VGH München, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 10 CS 15.2603 - juris).
  • VG Meiningen, 01.07.2019 - 2 E 769/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Auflagen in einem versammlungsrechtlichen

    Wenn sich aber kein ernstlicher Wille erkennen lässt, eine angemeldete Versammlung tatsächlich abzuhalten, erweist sich diese Vorratsanmeldung als rechtsmissbräuchlich (BayVGH, Beschl. vom 21.12.2015 - 10 CS 15.2603 -, juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2020 - 10 CS 20.2583

    Versammlungsverbot täglicher "Querdenker"-Versammlungen (Sammelanmeldung) -

    Ob der Eilantrag darüber hinaus schon rechtsmissbräuchlich ist (zum allgemeinen Verbot eines Rechtsmissbrauchs als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Inanspruchnahme des Gerichts vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Vor §§ 40-53 Rn. 12), wofür vorliegend zur Überzeugung des Senats manches spricht, bedarf insofern keiner Entscheidung (zur Missbräuchlichkeit von sog. Vorratsanzeigen bei mangelndem Willen, die Versammlungen tats. durchzuführen vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 10 CS 15.2603 - juris Rn. 13).
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